[lat./franz.] R. bezeichnet eine Umgestaltung und Neuordnung größeren Umfangs.
Rechtl.: Bezeichnung für die völlige Umarbeitung eines Rechtsgebietes (z. B. R. des Strafrechts).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: