Der Rat der EU ist ein Organ der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), welches aus den jeweils zuständigen Fachministern aller EU-Mitgliedsländer gebildet wird (Rat der Außenminister, Rat der Landwirtschaftsminister etc.); nicht amtlich wird er daher auch häufig als (EU-)Ministerrat bezeichnet. Seine Aufgabe ist die Koordinierung der nationalen Politiken und die Umsetzung der Beschlüsse des ER (Interner Link: Europäischer Rat). Interner Link: Entscheidungen des Rates basieren auf Vorschlägen (Gesetzentwürfen) der Europäischen Kommission (Interner Link: Europäische Kommission); er verfügt über ein Generalsekretariat (Sitz: Brüssel); die Arbeit wird durch einen Interner Link: Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) (nationale Fachbeamte) unterstützt. Den Vorsitz führt der halbjährlich wechselnde Ratspräsident; die Präsidentschaft wird vom Präsidenten sowie von dessen Vorgänger und Nachfolger (sog. Troika) gebildet.
Der Rat der EU nimmt sowohl legislative als auch exekutive Aufgaben wahr. Er besitzt Entscheidungsbefugnis, wobei je nach Gegenstand (die in den Verträgen, Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), festgelegt sind) Beschlüsse mit einfacher oder qualifizierter Interner Link: Mehrheit bzw. einstimmig gefasst werden. Entsprechend des Vertrags von Lissabon (Interner Link: Vertrag von Lissabon) wird seit 2017 folgendermaßen abgestimmt: Einfache Mehrheiten, bei denen jedes Land eine Stimme hat, werden lediglich bei administrativen bzw. verfahrenstechnischen Angelegenheiten benötigt. Beschlüsse des Rats erfordern i .d. R. eine qualifizierte, doppelte Mehrheit von a) mindestens 55 % der Mitgliedsländer (d. h. 15 der z.Z. 27 Länder), die b) mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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