[lat.] Das Q. ist die gesetzlich oder satzungsgemäß vorgeschriebene Mindestanzahl anwesender Stimmberechtigter, die nötig ist, damit eine Versammlung oder ein Gremium beschlussfähig ist, bzw. die Mindestzahl abgegebener Stimmen, die erforderlich ist, damit ein Beschluss, ein Volksbegehren o. ä. (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: