[lat.] P. bezeichnet den Schutz inländischer Produzenten vor ausländischer Konkurrenz mithilfe von a) Verboten, b) mengenmäßigen Beschränkungen (Quotierung, Kontingentierung), c) (Handels-)Zöllen (
P. steht im Gegensatz zum
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: