P. bezeichnet die (i. d. R. betriebliche) Anfertigung oder Herstellung und Bereitstellung von Wirtschaftsgütern (Interner Link: Güter) und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft). Zu unterscheiden sind a) Primär-P. (Land- und Forstwirtschaft, Bergbau), b) die Sekundär- oder Industrie-P. (auch des Handwerks) und c) die tertiäre P., d. h. die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Dienstleistungssektors (z. B. Handel, Banken, Verkehr).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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