P. bezeichnet die Veräußerung und Umwandlung öffentlichen Vermögens in Privateigentum. P. basiert auf der (wirtschaftsliberalen) Interner Link: Überzeugung, dass der Anteil des öffentlichen Sektors zugunsten der privaten Wirtschaft zurückgedrängt werden müsse. P. ist daher meistens mit weiteren Formen der Entstaatlichung, Interner Link: Deregulierung etc. und dem Abbau öffentlicher Verantwortung verbunden.
Eine wirtschaftspolitische Ausnahmesituation war die P. der staats- und volkseigenen Interner Link: Unternehmen (Interner Link: Volkseigener Betrieb (VEB)) der ehemaligen DDR (Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR)) durch die Interner Link: Treuhandanstalt im Rahmen der dt. Interner Link: Wiedervereinigung.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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