P. bezeichnet die Veräußerung und Umwandlung öffentlichen Vermögens in Privateigentum. P. basiert auf der (wirtschaftsliberalen)
Eine wirtschaftspolitische Ausnahmesituation war die P. der staats- und volkseigenen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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