Allg.: Bezeichnung für alle Formen von Druckerzeugnissen, sei es in Bild- oder Schriftform, bspw. als Zeitungen, Plakate, Zeitschriften etc.
Spez.: Das P.-Recht und die P.-Freiheit (Art. 5 GG; Landespressegesetze) sind demokratische Interner Link: Grundrechte, die die freie Meinungsäußerung und freie Informationsbeschaffung schützen. Politische Bedeutung kommt der P. seit Ende des 18. Jhs. zu, als sie erstmals als wichtiges politisches Instrument im Kampf des Bürgertums (Interner Link: Bürger/Bürgertum) gegen die absolutistische Interner Link: Herrschaft eingesetzt wurde. Die staatliche Pressezensur wurde in DEU mit der Reichsverfassung 1871 abgeschafft, aber immer wieder faktisch ausgeübt. In demokratischen Interner Link: Staaten gilt die P.-Freiheit als wichtiger Bestandteil der Interner Link: Meinungsfreiheit (sog. »Vierte Gewalt«) und wird allgemein als Gradmesser für den Entwicklungsstand der Interner Link: Demokratie und der Interner Link: Menschenrechte in einem Land betrachtet. Eine Gefährdung der P.-Freiheit ergibt sich durch P.-Konzentration, d. h. durch die Zusammenführung mehrerer Zeitungen und Zeitschriften in die Hand eines Interner Link: Unternehmens. Solche Prozesse sind auch in DEU zu beobachten.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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