P. K. bezeichnet die konkrete Struktur und die tatsächliche Wirkung der politischen Einrichtungen eines politischen Gemeinwesens auf die Einstellungen und Werte, Forderungen und Leistungen der Bürgerinnen und Bürger (Interner Link: Bürger/Bürgertum) gegenüber diesen Einrichtungen sowie im Gegenzug die (verantwortungsbewusste) Teilnahme der Bürger und Bürgerinnen an diesen Einrichtungen (z. B. Einstellung gegenüber Radikalismus, Engagement für sozialpolitische Einrichtungen, Wahlbeteiligung, persönlicher Einsatz für die Interner Link: Grundrechte etc.). Ugs. bezeichnet p. K. den Stil der politischen Auseinandersetzung (Streitkultur).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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