P. B. bezeichnet die vielfältigen, meist staatlich finanzierten Bemühungen, die Interner Link: Interessen und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger (Interner Link: Bürger/Bürgertum) auf politische Zusammenhänge zu lenken, ihre politischen Kenntnisse und Einsichten zu erweitern, ihre Urteilskraft zu stärken und ggf. ihr politisches Engagement zu fördern. Das Interesse des Interner Link: Staates ist es insb. die komplizierten Zusammenhänge zwischen Interner Link: Freiheit und Verantwortung, demokratischer Teilhabe und Interner Link: Herrschaft sowie die Interner Link: Normen und Prozesse moderner politischer Systeme (Interner Link: Politisches System) zu vermitteln und damit (immer wieder neue) Interner Link: Legitimität zu schaffen.
Das Interesse des Individuums ist es insb. Teilhabemöglichkeiten zu erkennen, sich ggf. zu engagieren und politische Verantwortung zu übernehmen. Der Notwendigkeit demokratischer p. B. wurde von den Interner Link: Regierungen und Gesetzgebern z. B. durch Einrichtung der Bundeszentrale für p. B. und der Landeszentralen für p. B. Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden von allen im Interner Link: Parlament vertretenen Interner Link: Parteien Interner Link: Politische Stiftungen eingerichtet, zu deren wichtigsten Aufgaben die p. B. zählt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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