Allg.: P. bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.
Spez.: Aus der Fülle politisch-theoretischer Definitionen:
1) Im klassischen (aus dem griech. »polis« abgeleiteten) Sinne bezeichnet P. Staatskunst, das Öffentliche bzw. das, was alle Bürgerinnen und Bürger (
2) P. bezeichnet die aktive Teilnahme an der Gestaltung und Regelung menschlicher Gemeinwesen.
3) Bezogen auf moderne Staatswesen, bezeichnet P. ein aktives Handeln, das a) auf die Beeinflussung staatlicher
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: