[lat.] P. bezeichnet eine (durch das P.-Recht nach Art. 17 GG geschützte) schriftlich formulierte Eingabe,
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: