1) P. bezeichnet die Ausübung von zwei (oder mehreren) Ämtern (
2) P. liegt vor, wenn voneinander unabhängige
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: