[lat.: Teilhabe] Allg.: P. bezeichnet die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen (
Spez.: 1) P. bezeichnet die Teilhabe der
2) In einem rechtlichen Sinne bezeichnet P. die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsentscheidungen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: