1) P. bezeichnet eine Herrschaftsordnung, in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes Interner Link: Parlament (Volksvertretung) steht, das über wesentliche Zuständigkeiten im politischen Entscheidungsprozess verfügt, insb. a) für die Gesetzgebung zuständig ist (Interner Link: Gesetzgebende Gewaltt), b) über Einnahmen und Ausgaben des Interner Link: Staates gesetzlich verfügt (Budgetrecht) und c) die Auswahl und Kontrolle der Interner Link: Regierung besorgt.
2) P. bezeichnet historisch eine Bewegung, die sich für die Durchsetzung der Interner Link: Bürgerrechte und die Ausweitung der Interner Link: Souveränität des Volks im Rahmen einer Volksvertretung gegenüber dem (absoluten oder feudalen) Herrscher einsetzte.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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