Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Öffentliches Recht | bpb.de

Öffentliches Recht

[lat.: ius publicum] Das ÖffR bezeichnet die nicht zum Interner Link: Privatrecht zählenden »Sonderrechte des Staates«, welche die Beziehungen zwischen Individuum und Interner Link: Staat (Bund, Länder, Interner Link: Gemeinden, etc.) und die Beziehungen zwischen den staatlichen Interner Link: Gewalten, Ebenen und Organen regeln. Eine Trennung zwischen Privatrecht und ÖffR ist nicht exakt möglich; in DEU werden z. B. das Verwaltungsrecht (u. a. Bau- und Umweltrecht), das Interner Link: Staatsrecht und das Verfassungsrecht (u. a. Interner Link: Grundrechte), das Interner Link: Europarecht und das Interner Link: Völkerrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Prozessrecht (u. a. Zivilprozess- und Strafprozessrecht, weil es für den Prozess das Verhältnis zwischen Justiz und Bürger (Interner Link: Bürger/Bürgertum) regelt) als ÖffR bezeichnet. Das Strafrecht zählt ebenfalls zum ÖffR, wird jedoch teils als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

einfach POLITIK

Warum gibt es den Staat?

Wenn es keinen Staat gibt, dann gibt es keine Regeln. Dann gibt es einen Krieg, in dem jeder gegen jeden kämpft. Deshalb gilt die Regel: Gewalt anwenden darf nur der Staat. Und nur wenn nichts…

Aus Politik und Zeitgeschichte
0,00 €

Parlamentarismus

0,00 €
  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub

Parlamente gelten als „Herzkammern der Demokratie“. Im Sinne der Gewaltenteilung verabschieden ihre Mitglieder Gesetze und kontrollieren die Regierung.

  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub