Der Begriff ö. O. umfasst
Für das Entstehen eines positiven gesellschaftlichen Zusammenlebens ist jede/r Bürger/Bürgerin (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: