Der Begriff ö. O. umfasst Interner Link: Normen und Vorschriften, die für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben in einer Interner Link: Gesellschaft unerlässlich sind (und ggf. über die Regelungen des bürgerlichen, Straf- oder öffentlichen Rechts (Interner Link: Öffentliches Recht) hinausreichen).
Für das Entstehen eines positiven gesellschaftlichen Zusammenlebens ist jede/r Bürger/Bürgerin (Interner Link: Bürger/Bürgertum) mitverantwortlich. Die Abwehr von Störungen der ö. O. und von Gefahren für die ö. O. ist Aufgabe der Interner Link: Polizei.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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