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Obrigkeitsstaat | bpb.de

Obrigkeitsstaat

O. bezeichnet eine Interner Link: Politische Ordnung, die den Herrscher und den autoritären Interner Link: Staat (einschließlich der ihn tragenden Beamtenschaft) über das Volk und dessen Beteiligungsmöglichkeiten stellt (z. B. das Deutsche Reich unter Bismarck).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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