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Oberlandesgericht (OLG) | bpb.de

Oberlandesgericht (OLG)

Höchste gerichtliche Instanz in den Bundesländern (Interner Link: Bundesland) (in Interner Link: Berlin (BE): Kammergericht), die in Zivilsachen für Interner Link: Berufungen gegen Urteile der Interner Link: Landgerichte zuständig ist und in Strafsachen für die Interner Link: Revision von Berufungsurteilen der Landgerichte bzw. (im Zuge der sog. Sprungrevision) von Urteilen der Interner Link: Amtsgerichte und außerdem als zweite Instanz in Familienrechtssachen fungiert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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