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Note

Interner Link: Internationale Beziehungen: N. bezeichnet eine schriftlich abgefasste verbindliche Mitteilung einer Interner Link: Regierung. Zu unterscheiden sind a) die Note i. e. S. (mit Anrede und Unterschrift), b) die Verbal-N. (ohne direkte Anrede, ohne Unterschrift), c) das Memorandum (z. B. die Aufzeichnung eines Gespräches ohne direkte Anrede, ohne Unterschrift), d) die Kollektiv-N. (gleichlautende Mitteilung an mehrere Regierungen).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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