[lat.] Allg.: N. bezeichnet die Unparteilichkeit eines Dritten (einer Person, eines
Spez.: 1)
2) Völkerrechtlich bedeutet N. die durch einseitige
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: