[lat.: ius naturale] Philosophischer Begriff, der über das von Menschen geschaffene
Dieses »von Natur aus vorgegebene« (höchste, auf den göttlichen Prinzipien etc. beruhende) Recht wird als universal (über Menschen und Völker hinaus) und immerwährend (über Raum und Zeit hinaus) geltend und letztlich als Basis des von Menschen geschaffenen Rechts angesehen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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