1) N. bezeichnet die Volksvertretung in
2) N. bezeichnet eine parlamentarische Versammlung, deren Aufgabe in der Ausarbeitung einer
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: