N. bezeichnet die ethnische Herkunft bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe und wird oft synonym für den juristischen Begriff
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: