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Münchener Abkommen | bpb.de

Münchener Abkommen

Bezeichnung für den 1938 abgeschlossenen Interner Link: Vertrag zwischen DEU, GBR, FRA und ITA, mit dem (ohne Beteiligung der Tschechoslowakischen Republik, ČSR) die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an DEU beschlossen wurde. Dadurch wurden die von DEU geschürte »Sudetenkrise« und – für kurze Zeit – die Kriegsgefahr überwunden. Für den Rest der ČSR gaben FRA und GBR eine Bestandsgarantie ab. Das M. A. gilt als Symbol für die gescheiterte Appeasementpolitik des Westens gegenüber Hitler. Durch den 1974 in Kraft getretenen Normalisierungsvertrag zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der BRD wurde das M. A. für nichtig erklärt; in der dt.-tschech. Versöhnungserklärung von 1997 bedauern beide Interner Link: Staaten die (auch) durch das M. A. verursachten Folgen (Interner Link: Krieg und Vertreibung).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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