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Monopol | bpb.de

Monopol

Wirtschaftl.: M. bezeichnet eine ökonomische Situation (bzw. Marktform), bei der eine Person (ein Interner Link: Unternehmen, Hersteller, Händler) als alleiniger Anbieter auftritt und damit über eine besondere Marktmacht gegenüber den (vielen) Nachfragern bzw. Konsumenten verfügt (insb. freie Gestaltung der Menge bzw. des Preises).

Pol.: Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch im politischen und sozialen Bereich verwendet (z. B. M.-Partei als einzige Staats- und Regierungspartei). Die M.-Kommission ist in DEU ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, das alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage der Unternehmenskonzentration und des Wettbewerbs in der Wirtschaft vorlegt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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