Wirtschaftl.: M. bezeichnet eine ökonomische Situation (bzw. Marktform), bei der eine Person (ein
Pol.: Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch im politischen und sozialen Bereich verwendet (z. B. M.-Partei als einzige Staats- und Regierungspartei). Die M.-Kommission ist in DEU ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, das alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage der Unternehmenskonzentration und des Wettbewerbs in der Wirtschaft vorlegt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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