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Mitglied des Landtages (MdL) | bpb.de

Mitglied des Landtages (MdL)

In allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer Wahl (Interner Link: Wahlen) bestimmte Person, die für fünf (Bremen: vier) Jahre das Volk des jeweiligen Interner Link: Bundeslandes parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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