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Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) | bpb.de

Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)

In allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer Wahl (Interner Link: Wahlen) bestimmte Person, die für fünf Jahre das dt. Volk auf der Ebene der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist.

DEU ist mit 96 von insgesamt 747 (2017) MdEP vertreten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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