M. ist ein Mitglied der Interner Link: Regierung, das zugleich Chef einer staatlichen, für einen bestimmten Verwaltungsbereich (Ressort) zuständigen Interner Link: Behörde (Interner Link: Ministerium) ist. Die M. werden i. d. R. vom Regierungschef (Interner Link: Ministerpräsident/Ministerpräsidentin, Kanzler) bestimmt und vom Interner Link: Staatsoberhaupt ernannt (in den dt.Bundesländern (Interner Link: Bundesland) vom Ministerpräsidenten). Die M. stellen das Verbindungsglied zwischen aktueller Tagespolitik und politischen Mehrheitsverhältnissen im Interner Link: Parlament einerseits und der planenden und durchführenden öffentlichen Interner Link: Verwaltung andererseits dar.
Ihnen unmittelbar unterstellt sind die Staatssekretäre und -sekretärinnen ( Interner Link: Staatssekretär/Staatssekretärin) (nicht zu verwechseln mit Staatssekretären [Secretary of State] in den angelsächsischen Interner Link: Staaten, die die Interner Link: Funktion des Außenministers ausüben). Die Zuständigkeiten der M. können nach dem Interner Link: Ressort/Ressortprinzip (z. B. in DEU), dem Interner Link: Kollegialprinzip (z. B. in CHE) oder nach dem Prinzip der Ministerverantwortlichkeit (z. B. in DNK) organisiert sein. M. ohne Portefeuille bezeichnet ein Kabinettsmitglied, das über kein eigenes Ressort verfügt (M. ohne Geschäftsbereich), weil es bspw. mit ressortübergreifenden Maßnahmen betraut oder für besondere Vorhaben der Interner Link: Regierung gebraucht wird (M. für besondere Aufgaben). Staats-M. sind im dt. Außenministerium Interner Link: Beamte im Rang von Staatssekretären, die (z. B. aufgrund protokollarischer Verpflichtungen im Ausland) eine M.-Bezeichnung erhalten (vergleichbar der Bezeichnung Vizeminister in anderen Staaten).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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