1) Föderale Interner Link: Staaten verfügen zumindest über zwei staatliche Ebenen: die Ebene des Gesamtstaates (z. B. den Bund) und die Ebene der Gliedstaaten (die Länder, die Provinzen etc.). Manchmal bilden die Städte (Interner Link: Stadt) und Gemeinden eine weitere eigenständige Ebene (in DEU gelten die Interner Link: Kommunen verfassungsrechtlich nicht als dritte bundesstaatliche Ebene). In der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) bilden sie eine eigenständige politische Ebene. Charakteristisch für solche M. ist, dass die Kompetenzverteilung zwischen den Ebenen (i. d. R. verfassungsrechtlich) eindeutig geklärt wird, dass es aber in der politischen Praxis oft notwendig wird, dass mehrere Ebenen zusammenarbeiten müssen, um die beschlossenen Ziele tatsächlich zu erreichen (Interner Link: Politikverflechtung).
2) Als M. werden auch jene politischen Strukturen bezeichnet, die nicht nur über verschiedene vertikale Ebenen (von der lokalen, über die regionalen und gesamtstaatlichen, zu der suprastaatlichen und letztlich der globalen Ebene), sondern auch über verschiedene horizontale entscheidungsrelevante Einrichtungen oder Vereinbarungen verfügen (z. B. die intergouvernementalen Beziehungen in der EU). Die Formulierung und insbesondere die Durchsetzung politischer Ziele sind in solchen komplexen Strukturen sehr schwierig, verlangen üblicherweise hohe Kooperationskompetenzen sowie strategisches Verhandlungsgeschick und stoßen oft auf vielfältige Interner Link: Vetospieler.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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