M. bezeichnet politische Aktivitäten und Maßnahmen der Gesetzgeber (Land, Bund, Interner Link: Europäische Union (EU)), die auf die Beeinflussung und Steuerung sowohl der technischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen als auch des laufenden Betriebs der Massenmedien zielen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Konzentration der Medienindustrie ist ein wichtiges Ziel der europäischen M. die Wahrung nationaler und regionaler Vielfalt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: