[engl./lat.: Vermittlung] Allg.: Außergerichtliche, unter Vermittlung eines Mediators unternommene Bemühung der Einigung, z. B. bei Rechtsstreitigkeiten etc.
Pol.: M.-Verfahren sind politisch-administrative Instrumente zur Vermittlung zwischen konträren politischen Zielen (z. B. zwischen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: