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Mediation | bpb.de

Mediation

[engl./lat.: Vermittlung] Allg.: Außergerichtliche, unter Vermittlung eines Mediators unternommene Bemühung der Einigung, z. B. bei Rechtsstreitigkeiten etc.

Pol.: M.-Verfahren sind politisch-administrative Instrumente zur Vermittlung zwischen konträren politischen Zielen (z. B. zwischen Interner Link: Verwaltungen und Interner Link: Bürgerinitiativen). Dabei versucht ein unabhängiger, von allen beteiligten Gruppen akzeptierter Mediator, über festgelegte Verfahrensschritte und offene Aushandlungsprozesse für die beteiligten Interessengruppen akzeptable Lösungen, d. h. Kompromisse auszuhandeln.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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