M. bezeichnet 1) in demokratischen Interner Link: Staaten einen Verband (Interner Link: Verband/Verbände), eine Interner Link: Partei, eine Interessengruppe (Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände), die über einen sehr großen Bestand freiwilliger Mitglieder verfügt (z. B. Interner Link: Gewerkschaften), und
2) in den (ehemaligen) kommunistischen Staaten sog. gesellschaftliche Organisationen mit (i. d. R.) Zwangsmitgliedschaft. Sie dienten zur (politischen) Steuerung der Massen (Interner Link: Steuerung, politische) (z. B. Frauenbund, Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gewerkschaften), insb. derjenigen, die nicht der aktiven Partei(-elite) angehörten.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: