[lat.] Allg.: die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter
Pol.: M. bezeichnet das
Freies M. bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG); ein
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: