In Kommunen mit M.-Verfassung (Hessen und Bremerhaven) wird die kollegial geleitete Verwaltungsbehörde als M. bezeichnet. Er setzt sich aus hauptamtlichem
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: