Nach dem Gesetz zur Förderung der
1) die Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität),
2) einen hohen Beschäftigungsstand (geringe
3) ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
4) ein stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum. Da diese Ziele in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen (z. T. nicht vereinbar sind), spricht man vom m. V.
Neben diesen vier Zielen werden (gelegentlich) Haushaltsdisziplin (Schuldenbremse), eine gerechte Einkommensverteilung und
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: