L. ist ein Interner Link: Bündnis mehrerer Interner Link: Parteien, die sich gemeinsam (d. h. wie eine Partei) zur Wahl (Interner Link: Wahlen) stellen. Der L. wird entsprechend ihrem gesamten Stimmenanteil eine Anzahl von Interner Link: Mandaten zugewiesen, die intern nach dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei verteilt werden.
L. sind daher nur bei Wahlen möglich, die nach dem Verhältniswahlrecht ausgerichtet werden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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