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Liberalismus | bpb.de

Liberalismus

[lat.] L. ist eine politische Weltanschauung, die die Interner Link: Freiheiten des einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt und jede Form des geistigen, sozialen, politischen oder staatlichen Zwangs ablehnt.

Die vier wichtigsten Prinzipien des L. sind: a) das Interner Link: Recht auf Selbstbestimmung (Interner Link: Selbstbestimmungsrecht) auf der Basis von Vernunft und Einsicht, b) die Beschränkung politischer Interner Link: Macht, c) die Freiheit gegenüber dem Interner Link: Staat und d) die Selbstregulierung der Wirtschaft auf der Basis persönlichen Interner Link: Eigentums.

Als eine Hauptströmung der Moderne geht der L. auf zentrale Ideen der Interner Link: Aufklärung zurück. Zu unterscheiden sind politischer und wirtschaftlicher L.

1) Der politische L. zielt auf die Förderung der Freiheit des Individuums (z. B. Interner Link: Glaubensfreiheit, Interner Link: Meinungsfreiheit) und auf die Beschränkung politischer Interner Link: Herrschaft (J. Locke) nach der Maxime, dass die Reichweite staatlicher Gewalt durch die Freiheit des Individuums begrenzt wird, dessen Freiheit aber dort endet, wo die Freiheit eines anderen Individuums beeinträchtigt wird. Aus der Sicht des L. wird daher keineswegs die Notwendigkeit des Staates bestritten, vielmehr sollen die Ziele des L. durch die Interner Link: Institutionen des Interner Link: Rechtsstaats (z. B. Interner Link: Grundrechte, Interner Link: Verfassung) sowie durch staatlich garantierte Rechtssicherheit (zu der auch das staatliche Interner Link: Gewaltmonopol zählt) erreicht werden. Die wichtigsten politischen Etappen der Entwicklung des L. waren: der Erlass der Bill of Rights in England (1689) und der Bill of Rights von Virginia (1776), die Verkündung der Verfassung der USA (1787) und schließlich die Erklärung der Interner Link: Menschenrechte während der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution) (1789). In Europa setzten sich seitdem (unterschiedlich rasch) die Individualrechte durch, und es etablierte sich das gesetzte Recht als Basis politisch-staatlichen Handelns. In den USA führte die Verfassungsentwicklung dazu, dass ein (im europäischen Sinne) ausgebautes Staatswesen bis heute verhindert wurde. Das Prinzip der Gewaltenteilung (Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung) (Montesquieu) wurde zum zentralen Element moderner Staatsverfassungen und Regierungsformen.

2) Der wirtschaftliche L. betrachtet seit den wegweisenden Arbeiten von A. Smith (1776) das Privateigentum (insb. an den Produktionsmitteln), den freien Wettbewerb und den Interner Link: Freihandel als grundlegende Voraussetzungen für die Schaffung gesellschaftlichen Wohlstands. Tatsächlich führte die wirtschaftliche Interner Link: Liberalisierung zu dynamischen Industrialisierungsprozessen und der Entwicklung eines (privat-)kapitalistischen Wirtschaftssystems, in deren Folge aber auch zur Verelendung breiter Teile der Interner Link: Bevölkerung (Mitte/Ende des 19. Jh.).

Der L. war im 19. Jh. eine (weltweite) politische Bewegung des aufstrebenden Bürgertums (Interner Link: Bürger/Bürgertum), die allerdings in DEU politisch weitgehend machtlos blieb. In der sog. Dt. Revolution 1848 scheiterte das Bürgertum bei dem Versuch, eine politische Führungsrolle in DEU zu übernehmen. Die industrielle Entwicklung in DEU und der Ausbau des Wirtschafts-L. fanden auf der Basis eines konservativen (obrigkeitsstaatlichen) Staatsverständnisses und (aufgrund des sozialen Elends) des Ausbaus eines konservativen Interner Link: Sozialstaates statt. In der Interner Link: Weimarer Republik zerfiel der politisch gespaltene Dt. L. weitgehend. Er gewann erst nach dem Zweiten Interner Link: Weltkrieg mit der Gründung der FDP (Interner Link: Freie Demokratische Partei (FDP)) als liberaler Partei wieder an Bedeutung, die sich weniger aus der Größe der (vergleichsweise kleinen) Wählerbasis, sondern durch die fortgesetzte Regierungsbeteiligung erklärt.

Wirtschaftspolitisch wandte sich der L. nach dem Zweiten Weltkrieg vom laissez faire ab und wies dem Staat die Aufgabe zu, die notwendigen (Rahmen-)Bedingungen für einen freien Wettbewerb zu schaffen und durch regulierende Eingriffe in die wirtschaftlichen Prozesse dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb aufrechterhalten bleibt. Diese Variante des L. wurde v. a. von der Freiburger Schule (W. Eucken) des Ordo- oder Neoliberalismus entwickelt; dessen wichtigster politischer Vertreter, L. Erhard (CDU), gilt – zusammen mit A. Müller-Armack – als Begründer der sog. Sozialen Marktwirtschaft (Interner Link: Soziale Marktwirtschaft).

Der L. ist heute keine geschlossene Weltanschauung, sondern stellt eher eine große »Denkfamilie« dar, die auch konträre (politische und ökonomische) Vorstellungen und Flügel umfasst. Dies wird bspw. durch die Vielfalt liberaler Parteien in der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) deutlich, v. a. aber auch im Unterschied zwischen dem europäischen und dem L. in den USA, wo liberal in erster Linie immer noch für die Achtung der Interner Link: Bürgerrechte, die öffentliche Kontrolle wirtschaftlicher Macht und für soziale Verbesserungen steht.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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