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Liberalisierung | bpb.de

Liberalisierung

[lat.] Allg.: die Rücknahme oder Abschwächung bisher bestehender gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger Interner Link: Verordnung und Verhaltensvorschriften.

Spez.: Die Rücknahme staatlicher Auflagen, Be- und Einschränkungen in Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung, die Herstellung oder den Handel mit Interner Link: Gütern und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft), nach außen z. B. durch den Abbau von Zöllen (Interner Link: Zoll), Mengen- oder anderen Handelsbeschränkungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Was hat es mit Rechtslibertarismus und libertärem Autoritarismus auf sich? Was erklärt ihre wachsende Bedeutung?