L. bezeichnet die Beratung von Gesetzes- oder Haushaltsvorlagen und Staatsverträgen im Interner Link: Parlament. Die Interner Link: Geschäftsordnung des Dt. Interner Link: Bundestages bestimmt, dass üblicherweise drei L. stattfinden: In der ersten L. wird eine Vorlage eingebracht, kann eine allgemeine Debatte darüber stattfinden; sie endet üblicherweise mit der Überweisung der Vorlage an den zuständigen Interner Link: Ausschuss. In der zweiten L. werden bspw. die einzelnen Bestimmungen (wie sie sich aus den Ausschussberatungen ergeben haben) diskutiert, ggf. Änderungsanträge gestellt und abgestimmt. Oft schließt sich die dritte L., d. h. die Schlussabstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage, unmittelbar an die zweite L. an. Die Interner Link: Ratifikation/Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge erfolgt üblicherweise in zwei Lesungen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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