L. umschreibt die über rein ordnungspolitische Maßnahmen hinausgehenden auf Vorsorge und Förderung gerichteten staatlichen Leistungen zur Erhöhung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt. Da staatliche Leistungen immer mit Kosten verbunden sind und (durch
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: