[lat.] Der politisch-soziologische Begriff L. bezeichnet den Glauben an bzw. das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit politischer Interner Link: Herrschaft. Jede Form politischer Herrschaft (Regierungsform) basiert nicht nur auf dem Herrschaftsanspruch, sondern auch auf der Bereitschaft der Beherrschten zur Interner Link: Anerkennung der Herrschaftsbeziehung. Soll die Herrschaft nicht nur durch Willkür (Interner Link: Despotie) und Zwang (Interner Link: Diktatur) aufrechterhalten werden, muss sie die Grundsätze formeller Rechtmäßigkeit (Legalität) beachten und auf dem Vertrauen an die Rechtmäßigkeit der Herrschaft (zumindest beim überwiegenden Teil der Beherrschten) beruhen.
Die L. moderner Interner Link: Demokratien beruht auf den Grundsätzen der Interner Link: Souveränität des Volkes, der Rechtsstaatlichkeit und der (sozialen) Interner Link: Gerechtigkeit. Von einer L.-Krise kann dann gesprochen werden, wenn (große) Teile der Interner Link: Bevölkerung an den Grundwerten oder an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Herrschenden zweifeln.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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