[lat.] Politisch-juristischer Begriff für Rechtmäßigkeit. Legal ist individuelles oder staatliches Handeln dann, wenn es mit geltendem Interner Link: Recht und Interner Link: Gesetz übereinstimmt.
Das Rechtsstaatsprinzip moderner Interner Link: Demokratien verlangt, dass jegliche Ausübung staatlicher Interner Link: Macht, jegliches staatliche Handeln überprüfbar auf rechtlicher und gesetzlicher Grundlage zu erfolgen hat und insofern einer formalen (bzw. äußeren) Rechtmäßigkeit genügen muss (Legalitätsprinzip). Zwischen dem geschriebenen Gesetz, der dementsprechend legalen Handlung und den jeweiligen Vorstellungen über Interner Link: Gerechtigkeit können Spannungen auftreten, die Fragen nach der Interner Link: Legitimität (d. h. der inhaltlichen Rechtmäßigkeit) dieser Handlung aufwerfen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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