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Landesvertretung | bpb.de

Landesvertretung

Die Vertretungen der dt. Bundesländer (Interner Link: Bundesland), die die Interner Link: Interessen der Länder bei den Interner Link: Institutionen des Bundes (insb. dem Dt. Interner Link: Bundesrat) vertreten, untereinander Informationen austauschen und Kontakte zu ausländischen Botschaften (Interner Link: Botschaft/Botschafter/Botschafterin), zu den Interner Link: Medien, zu Verbandsvertretungen etc. halten.

Ähnlich den L. unterhalten die Länder Verbindungsbüros zu den Institutionen der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) in Brüssel.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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