[lat.: anhäufen] 1) K. bezeichnet die Abgabe mehrerer Stimmen für einen Kandidaten.
2) Der Begriff K. wird auch für das Anhäufen mehrerer Ämter (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: