Je nach zugrunde liegendem Kulturbegriff kann K. a) auf jegliche Form gesellschaftlicher Beziehungen bezogen werden oder b) nur die traditionellen Künste (bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur) einschließen. V. a. auf letzteres bezogen, bezeichnet K. alle politischen und verbandlichen Aktivitäten, die zur Förderung (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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