K. bezeichnet die Gesamtheit aller in einem Rechtsgebiet oder einer Rechtsgemeinschaft kraft Interner Link: Gesetz zu ahndenden Straftaten. Abgesehen von Straftaten im Straßenverkehr, entfällt der überwiegende Teil der Verstöße gegen strafrechtliche Interner Link: Normen auf Eigentums- bzw. Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung etc.); etwa 3 % (2016) aller registrierten Delikte entfallen auf Interner Link: Gewalt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: