K. bezeichnet in DEU eine Einheit der öffentlichen Interner Link: Verwaltung auf der unteren und mittleren Ebene, die als Gebietskörperschaft z. T. Selbstverwaltungsaufgaben erfüllt und mit dem Kreistag über eine eigene politische Vertretung verfügt.
Zu unterscheiden sind Land-K., die mehrere Interner Link: Gemeinden umfassen, und Stadt-K., die aus nur einer (auch: kreisfreien) Stadt bestehen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: