K. ist ein politisch-wissenschaftlicher Begriff, der bestimmte Formen der Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen beschreibt. Zu unterscheiden sind: a) der autoritäre oder staatliche K., der für die erzwungene Einbindung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Organisationen in hierarchische und autoritäre Entscheidungsverfahren kennzeichnend ist (wie z. B. während des Faschismus in ITA); b) der gesellschaftliche oder liberale Neo-K., der auf freiwilliger Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen (insb. der/die
Zweck der korporatistischen Beteiligung ist die Bindung der unterschiedlichen Interessengruppen (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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