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Konzertierte Aktion | bpb.de

Konzertierte Aktion

Allg.: K. A. bezeichnet ein aufeinander abgestimmtes Verhalten verschiedener (politischer) Akteure zur Erreichung eines gemeinsam vereinbarten Ziels.

Pol.: 1) K. A. bezeichnet ein wirtschaftspolitisches Instrument in Form eines Gremiums, das aufgrund des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes von 1967 eingerichtet und seit 1976 (Austritt der Gewerkschaften) nicht mehr einberufen wurde. Die K. A. setzte sich aus Vertretern des Interner Link: Staates, der/die Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin, der Interner Link: Gewerkschaften, des Interner Link: Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Deutschen Bundesbank (Interner Link: Deutsche Bundesbank) zusammen. Die regelmäßigen Treffen unter Leitung des Bundeswirtschaftsministers sollten dazu dienen, durch Aufarbeitung objektiver Daten und gegenseitigen Informationsaustausch sowie der Darlegung eigener Positionen und Ziele die wirtschaftspolitischen Entscheidungsgrundlagen und mögliche Gemeinsamkeiten zu verdeutlichen, um auf freiwilliger Basis (d. h. ohne verbindliche Beschlüsse) das wirtschaftspolitische Verhalten der Beteiligten aufeinander abzustimmen. Die Einbindung der Interessengruppen (Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände) (Interner Link: Korporatismus) bei der Erarbeitung wirtschaftspolitischer Ziele war ein wesentliches Element keynesianischer Interner Link: Wirtschaftspolitik in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU). Faktisch sollte eine Dreiteilung der wirtschaftspolitischen Verantwortung (zwischen Staat, Arbeitgebern und Gewerkschaften) erreicht werden, um die zentralen Ziele des Stabilitätsgesetzes (Interner Link: Wachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht) zu erreichen. Der Teilnehmerkreis der K. A. wuchs ständig, verschiedene Vereinbarungen wurden nicht eingehalten, sodass schließlich die Basis für weitere freiwillige Verbindlichkeiten entzogen war.

2) Die K. A. im Gesundheitswesen (seit 1977) hatte das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Sie bestand aus Vertretern des Staates sowie Anbietern von und Nachfragern nach Gesundheitsleistungen (Pharmaindustrie, Ärztevereinigungen, Krankenhäuser, Krankenkassen, nicht aber die Patienten) und wurde vom Bundesgesundheitsminister geleitet. Seit der Interner Link: Reform des Gesundheitswesens (1992) hat die K. A. keine Bedeutung mehr.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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