[lat.] 1) K. bezeichnet das Zweikammerparlament (
2) K. bezeichnet die (regelmäßigen, jährlichen etc.) Versammlungen politischer
3) Ugs. bezeichnet K. jegliche Form nationaler oder internationaler Tagung (z. B. den im dreijährigen Turnus stattfindenden K. der Dt. Vereinigung für Politikwissenschaft, DVPW).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: